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BUCHUNGSKONDITIONEN
Buchungskonditionen
für
Busrundreisen 2007
Buchungsinformation
Richtpreise
Zur Beachtung : Veranstalter der
durch Discovering Ireland Vacation gebuchten Busrundreisen ist DERTOUR (Irland), Dertour
GmbH & Co KG, Emil von Behring Strasse 6, 60424 Frankfurt am
Main. Die ausgeschriebenen Preise sind vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
gültig und beziehen sich auf Preise pro Person in einem Doppelzimmer.
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB
und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind
auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband)gemäß
§ 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung
anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben
Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig
durch.
[Anmeldung, Bestätigung]
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email
und eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich
per Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls
liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
[Bezahlung]
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651
k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24
Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des
Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie
bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Nach Zahlungseingang werden
Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor
Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort
fällig. Der komplette Reisepreis ist ebenfalls sofort fällig,
wenn die Buchung eine Flugleistung beinhaltet. Auch Rücktritts-
und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Ihre Zahlungen
können wie folgt abgewickelt werden:
1. Kreditkarte:
Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss
von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 8 Wochen vor Reiseantritt
erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
2. Überweisung:
Sie erhalten zusammen mit Ihren Reiseunterlagen den Sicherungsschein
per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift. Die Anzahlung muss
bei Vertragsabschluss unter Angabe der Buchungsnummer auf das deutsche
Bankkonto von Discovering Ireland Vacation überwiesen werden, an die Restzahlung erinnern
wir Sie ca. 8 Wochen vor Reisebeginn.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß
und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht,
können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18
aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage
bis Reisebeginn) und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die
vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können,
ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte möglich. Dies gilt auch
für Buchungen, die eine Flugleistung beinhalten.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Service Center
unter. 0800-100933
[Reiseprogramm, Leistungen]
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen
Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung
der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung
Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
[Leistungs- und Preisänderungen]
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls
werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz
bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
2. In anderen Fällen werden
die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber
erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns
nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber
geltend machen.
[Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer]
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18
dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden,
so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten
in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen,
geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 30.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
Für Flüge ist der bestätigte Preis
an die sofortige Ausstellung des Flugtickets gebunden. Im Falle
einer Änderung der Flugdaten verliert der ursprünglich
bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und
es entstehen im Regelfall Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick
auf den Gesamtreisepreis bzw- Beförderungspreis, wenn ein solcher
Flug mit einer Landleistung kombiniert wurde. Näheres wollen
Sie bitte den Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges entnehmen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften
Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse
aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
[Nicht in Anspruch genommene Leistungen]
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten
Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern
5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale"
geregelt.
[Rücktritt durch den Reiseveranstalter]
7. Rücktritt und Kündigung
durch den Reiseveranstalter
Dertour kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt Dertour, so behält Dertour den Anspruch
auf den Reisepreis; muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der Dertour von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge;
2. bis zwei Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In jedem Fall ist Dertour verpflichtet, Sie unverzüglich nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, wird Dertour Sie davon unterrichten;
3. bis vier Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für Dertour deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist,
dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem
evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
[Höhere Gewalt]
8.
Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Dertour
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können
wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Dertour ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von Ihnen und Dertour je zur
Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen
zur Last.
[Haftung,
Gewährleistung]
9.
Haftung des Reiseveranstalters
9.1
Eigene Leistungen
Dertour haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
* die gewissenhafte Reisevorbereitung;
* die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
* die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt
haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen,
nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder
Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
* die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2
Erfüllungsgehilfen
Dertour haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
9.3
Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich
darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und
die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge)
und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10.
Gewährleistung
10.1
Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich
dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen
Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie
sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen DERTOUR unter
der Sammelnummer (069) 9588-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen
ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(069) 9588-5990 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (069) 9588-1010
Erforderlichenfalls
schicken Sie ein Telegramm an unsere Kurzanschrift "derreise",
Frankfurt am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag
genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die obengenannte
Durchwahl an.
10.2
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie
es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3
Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet Dertour innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden
uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
10.4
Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Dertour und damit
wir nicht zu vertreten haben.
[Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften]
11.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
dertour steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht
für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung
zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
[Haftungsbeschränkung, Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung]
12.
Beschränkung der Haftung
12.1
Vertragliche Haftungsbeschränkung
Dertours vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1.
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist,
oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
12.2
Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.090
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden
und Reise.
12.3
Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen Dertour ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit Dertour vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Dertour in anderen
Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für
diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise Dertour gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die
Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach
den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen.
[Versicherungen]
14.
Versicherungen
14.1
Insolvenzschutzversicherung
Dertour ist nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses
des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB).
Dementsprechend hat Dertour dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen
Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein,
der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens
mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
14.2
Reiseschutz
Bitte beachten
Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten.
Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen
Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise-
und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss
der speziellen Discovering Ireland Vacation-Reiseruecktrittsversicherung oder des Reiseschutzes
der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG auf unserer Webseite.
Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service
rund um die Uhr.
[Allgemeines]
15.
Gerichtsstand
Vertragee zwischen unseren Gästen und Dertour unterliegen der
deutschen Gesetzgebung.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist Frankfurt am Main fuer Klage bezueglich Dertour
Leistungen
16.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise
zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
[Rücktrittspauschale]
18.
Rücktrittspauschale
§ 18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten
Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale
können Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt
etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen
Angebote ! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere
Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln
und anschließend zu addieren.
Busreisen:
bis 30. Tag vor Reisebginn 20%
29. bis 22. Tag vor Reisebginn 25%
21. bis 15. Tag vor Reisebginn 30%
14. bis 7. Tag vor Reisebginn 50%
06. bis 03. Tag vor Reisebginn 65%
ab 2. vor Reisebginn 80%
des Reisepreises
Mietwagen:
bis 1 Tag vor Reisebginn (Mietbeginn) EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei spaeterer Uebernahme bzw. vorzeitiger Rueckgabe
des Fahrzeugs.
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